Um als Online-Händler in Deutschland und Europa compliant auf Online-Marktplätzen unterwegs zu sein, kommt man an dem Thema der Verpackung nicht vorbei. Um die Verpackungscompliance zu erfüllen, muss man sich allerdings je nach Land mit unterschiedlichen Regelungen, Mengenschwellen und Kennzeichnungspflichten für die eigenen Verpackungsmaterialien auseinandersetzen. Umso wichtiger also, sich einen Überblick über die wichtigsten Pflichten zu verschaffen. In diesem Beitrag finden Sie daher Ihre Pflichten in Deutschland und erfahren, wie Sie sich rechtskonform für Ihren Versand aufstellen können. Sie versenden auch ins EU-Ausland? Unser Partner Lizenzero hilft auch hier mit relevanten Einblicken weiter.
1. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) im Überblick
Sie versenden bzw. geben verpackte Produkte an private Endkonsumenten in Deutschland ab? Dann betrifft Sie das VerpackG. In Deutschland sind alle Unternehmen, die Produkt-, Versand- oder Serviceverpackungen (sog. Verkausfverpackungen) erstmalig an private Endkunden abgeben, dazu verpflichtet, diese im Sinne des Umweltschutzes zu lizenzieren. Dabei ist es egal, ob es sich um Kunststoff-, Papier- oder Glasverpackungen handelt. Die Verpflichtung gilt ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und ist unabhängig von den Verpackungsmengen sowie den -materialien. Solche systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, also Verpackungen, die an private Endkonsumenten abgegeben werden, müssen dazu bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Herstellerregister LUCID registriert werden. Die ZSVR agiert hierbei als Kontrollorgan zur Einhaltung der Pflichten.
Aber warum nimmt Sie das VerpackG in die Pflicht? Als Händler oder Hersteller tragen Sie im Zuge Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (englisch: Extended Producer Responsibility) die Verpflichtung zur Rücknahme, Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer in Umlauf gebrachten Verpackungen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab, welches mit den geleisteten Lizenzentgelten diese Aufgaben übernimmt.
Abb 1. Eigene Darstellung
Damit verfolgt das VerpackG die Zielsetzung, Verpackungsabfälle in einer hohen Quote dem Recycling zuzuführen. So werden wertvolle Rohstoffe eingespart und die Umwelt geschont. Weiter will es Anreize schaffen, Verpackungsmüll zu vermeiden und umweltschonendere Verpackungen zu fördern.
2. Lizenzierung, Registrierung und Datenmeldung: Das muss ich in Deutschland wissen
Um für Ihren Verkauf rechtskonform aufgestellt zu sein, müssen Sie schon vor dem erstmaligen Inverkehrbringen einer Verpackung die folgenden drei Pflichten erledigen:
- Schließen Sie Ihren Lizenzvertrag ab. Lizenzieren Sie die Verpackungsmengen, die Sie im Laufe eines Jahres voraussichtlich in Verkehr bringen werden, bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance über lizenzero.de. Die Mengen dürfen dabei zunächst auch geschätzt sein und können im Laufe des Jahres an die tatsächlichen Mengen angepasst werden. Nach Abschluss Ihres Lizenzvertrages erhalten Sie von Ihrem dualen System eine Systembeteiligungsbestätigung.
- Registrieren Sie sich bei der ZSVR im Melderegister LUCID. Diese Registrierung ist kostenfrei.
- Melden Sie Ihre lizenzierten Mengen und den Namen Ihres dualen Systems in LUCID. Hier erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die Sie sowohl bei Ihrem dualen System angeben als auch als Nachweis, z.B. für den rechtmäßigen Verkauf auf Online-Marktplätzen benötigen.
Sind Sie diesen Pflichten nachgekommen, stehen für Sie nur noch kleine jährliche To-dos auf dem Plan. So müssen Sie bis zum 15. Mai eines jeden Jahres Ihre sogenannte Jahresabschluss-Mengenmeldung für das vergangene Jahr bei Ihrem dualen System und in LUCID abgeben. Gegen Ende des Jahres können Sie jeweils bis zum 31.12. Ihre Mengenprognose für das folgende Jahr als „Initiale Planmengenmeldung“ einreichen.
Abb 2. Eigene Darstellung
3. Folgen bei Nichteinhaltung des VerpackG
Lizenzieren Sie Ihre Verkaufsverpackungen nicht, können Abmahnungen, Geldbußen von bis zu 200.000 Euro und Vertriebsverbote drohen. Seit dem 1. Juli 2022 sind Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, die Einhaltung des VerpackG zu überprüfen. Damit werden auch Sie als Seller dort in die Pflicht genommen, Ihre Nachweise über die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen vorzulegen. Als Nachweis dienen dabei Ihre LUCID-Registrierungsnummer und ggf. die Systembeteiligungsbestätigung Ihres dualen Systems.
Abb 3. Eigene Darstellung
4. Fokus Europa: Was gilt es wo zu beachten?
Auf Grundlage der EU-Verpackungsrichtlinie setzt aktuell jedes EU-Land seine eigenen Verpackungsrichtlinien und Gesetze um – so wie in Form des Verpackungsgesetzes hierzulande geschehen. Allen gemeint ist dabei das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und damit Ressourcen zu schonen. Da es allerdings keine zentrale Anlaufstelle gibt und Informationen oft nur in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stehen, mag der Prozess der europäischen Lizenzierung erst mal knifflig erscheinen.
Als Online-Händler stehen Sie damit unter anderem vor der Aufgabe, die unterschiedlichen Lizenzierungs- und Kennzeichnungspflichten für Ihre Verpackungen im Blick zu behalten. Mit unserem Partner LIZENZERO.EU haben wir für einige relevante Exportländer die wichtigsten To-dos rund um die Verpackungspflichten für B2C-Händler herausgearbeitet.
In Frankreich besteht für sämtliche Verkaufsverpackungen die Verpflichtung zur Lizenzierung. Die Lizenzierungskosten werden dabei in Konsumeinheiten berechnet. Kleinstinverkehrbringer, die bis zu 10.000 Konsumeinheiten jährlich verzeichnen, profitieren von einem Pauschalpreis. Für Mengen über 500.000 Konsumeinheiten pro Jahr greift hingegen ein detailliertes Meldeverfahren. Die Kosten für Unternehmen, die sich dazwischen bewegen, orientieren sich an den Preislisten der dualen Systeme.
Mit der Kennzeichnung der Verpackungen kommt für den französischen Markt eine weitere Pflicht hinzu. Dazu gehört die Kennzeichnung Ihrer Verpackungen mit dem Triman-Logo sowie mit entsprechenden Trennhinweisen. Zusätzlich müssen Unternehmen einen Präventionsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, wie Unternehmen die Umweltauswirkungen von Verpackungen verringern.
Es besteht eine Lizenzpflicht für Unternehmen, die in Großbritannien eine Niederlassung haben, einen Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 britischen Pfund erzielen und ihre Verpackungen ein Mindestgewicht von 25 Tonnen aufweisen. Dabei fallen neben den Lizenzgebühren zusätzlich Kosten in Form einer Anmeldegebühr und eines Mitgliedsbeitrages für das Lizenzierungssystem an. Ähnlich wie in Deutschland besteht keine Verpflichtung zur Kennzeichnung der Verpackungen.
Zusätzlich zur jährlichen Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen, die für Unternehmen mit einer italienischen Niederlassung gilt, besteht in Italien eine Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung. Diese verlangt, unabhängig von der Lizenzierungspflicht, dass alle Verpackungsmaterialien zu kennzeichnen sind. Als Hersteller sind Sie dazu angehalten, Ihr Verpackungsmaterial mit klaren Entsorgungshinweisen zu versehen, die Zusammensetzung der Verpackungsmaterialien durch alphanumerische Codes anzugeben und verständliche Trennhinweise auf Italienisch anzubringen.
Wenn Sie Waren nach oder innerhalb Österreichs versenden, sind Sie verpflichtet, alle in Verkehr gebrachten Haushaltsverpackungen bei einem Recyclingsystem zu lizenzieren. Ist Ihr Unternehmen nicht in Österreich ansässig, kommt mit der Beauftragung eines Bevollmächtigten für die Erfüllung Ihrer Pflichten eine weitere Aufgabe hinzu. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen, Sie müssen jedoch über die Einhaltung der Verpackungslizenzierung informieren. Dies kann beispielsweise durch einen Vermerk auf dem Lieferschein geschehen. Ihre Mengen melden Sie in Österreich bei einer Jahresmenge von bis zu 1.500 kg einmal jährlich als Pauschalentpflichtung. Darüber hinaus werden die Mengen monatlich oder quartalsweise gemeldet.
Bringen Sie in Spanien Haushaltsverpackungen in Verkehr, sind Sie verpflichtet, diese zu lizenzieren. Falls Ihr Unternehmen zudem eine Niederlassung oder Steuernummer in Spanien hat, unterliegt es der Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten, ohne Bagatellgrenze. Diese Regelung gilt unabhängig von den Materialien der Verpackungen.
Für ausländische Unternehmen besteht zudem die Verpflichtung, einen Bevollmächtigten für die Registrierung und Mengenmeldung zu benennen. Neben den Lizenzentgelten entstehen somit auch Kosten für den Bevollmächtigten sowie Mitgliedschaftsgebühren bei dem Recyclingsystem. Anders als in Frankreich und Italien bestehen in Spanien keine Kennzeichnungspflichten für Verpackungen.
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