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EU-Entwaldungsverordnung: Neue Pflichten ab 30.12.2025

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangt bei bestimmten Waren (z. B. Kaffee, Kakao, Holz) Herkunfts-, Geo- und Legalitätsdaten. Die Anwendung startet gestaffelt: Für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Ab dann dürfen betroffene Waren nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn eine Sorgfaltserklärung mit Geokoordinaten und Legalitätsnachweis vorliegt. So stellt die EUDR schrittweise entwaldungsfreie Lieferketten sicher.

 

Was müssen Vendoren und Seller beachten?

  • Sortiment prüfen: Es sollte geklärt werden, ob eigene Produkte unter die EUDR fallen. In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) sind alle betroffenen Rohstoffe und Produkte aufgeführt.
  • Daten organisieren: Für betroffene Produkte müssen Geokoordinaten, Lieferantenangaben und Legalitätsnachweise vollständig vorliegen.
  • Prozesse aufsetzen: Zuständigkeiten, IT-Schnittstellen und Risikobewertungen sollten vor dem Stichtag getestet werden.

 

Hier geht es zu der Verordnung: LINK